Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden?
Nutzen Sie die Bildungsprämie!
Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich können Sie einen Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung erhalten, wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher liegt als 25.600 € (bei Alleinstehenden) bzw. 51.200 € (für gemeinsam Veranlagte).
Weitere Möglichkeit: Weiterbildungssparen (Spargutschein):
Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen. Das Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
In Berlin sind zwei Beratungsstellen mit der Durchführung der Prämienberatung betraut:
Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Hier gelangen Sie zu den Webseiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Auch über die kostenlose Infohotline 0800/ 2623 000 können Sie sich über die Bildungsprämie informieren.








