Staatliche Unterstützung für die berufliche Weiterbildung

Nutzen Sie die Bildungsprämie!

Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Grundsätzlich können Sie einen Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung erhalten, wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher liegt als 25.600 € (bei Alleinstehenden) bzw. 51.200 € (für gemeinsam Veranlagte).

Hier finden Sie die bundesweiten Beratungsstellen, die mit der Durchführung der Prämienberatung betraut sind.

Die Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos.

Hier gelangen Sie zu den Webseiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Auch über die kostenlose Infohotline 0800/ 2623 000 können Sie sich über die Bildungsprämie informieren. 

 

 

Bildungsscheck Brandenburg

 

Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte

Viele Beschäftigte in Brandenburg möchten sich beruflich weiterbilden. Denn eine berufliche Weiterbildung verbessert die eigene Beschäftigungsfähigkeit und eröffnet Karrierechancen.

Doch in vielen Fällen scheitert der erste Schritt zur beruflichen Weiterbildung an der notwendigen finanziellen Unterstützung. Für diese Fälle möchten wir mit dem Bildungsscheck Abhilfe schaffen und stellen dafür Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Der Bildungsscheck ist ein Beitrag des Landes zu Ihrer persönlichen Berufs- und Lebensplanung. Es ist richtig und wichtig, dass Sie eigenverantwortlich – auch unabhängig von Weiterbildungsangeboten Ihres Arbeitgebers – Ihr Wissen aktualisieren und erweitern möchten.

Der Bildungsscheck gibt Hilfe zur Selbsthilfe in einer Form, die sich direkt in Ihrem Geldbeutel bemerkbar macht. Mit dem Bildungsscheck Brandenburg bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 500 €, den Sie für Ihre individuelle berufliche Weiterbildung einsetzen können.

Wer erhält einen Bildungsscheck?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen:

  • in den vorangegangenen sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.
  • nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi").
  • sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
  • keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes).
  • sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.

Wie hoch ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500 EUR. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden.

Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich?
Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestens 30 %.

Das Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH berät Sie unter der Hotline 0331 6002-333 Machen Sie sich schlau!

(Quelle: LASA Brandenburg GmbH)

Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen weiter unter folgender Tel.-Nr.: (030) 4594-1830, Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Gratz.