
Begleiten Sie uns auf einen virtuellen Rundgang
Einen ersten Eindruck von unserem Pflegewohnheim können Sie sich in unseren Bildergalerien verschaffen - oder Sie sehen sich in unseren 360-Grad-Galerien ganz in Ruhe um.
Ansprechpartner
Carsten Glöckner
Heimleitung
Evangelisches Geriatrienzentrum Berlin gGmbH
Reinickendorfer Str. 61
13347 Berlin
Tel (030) 4594-1213
Fax (030) 4594-1707
Pflege im Notfall - wir helfen!

Notfälle kündigen sich meist nicht an - ein Sturz oder ein dringender Operationstermin führen oft ganz unerwartet dazu, dass ein Angehöriger nicht mehr zuhause gepflegt werden kann. Dann muss schnell ein Pflegeplatz gefunden werden.
Im Evangelischen Geriatriezentrum bieten wir Ihnen bei so einem Notfall schnelle und unbürokratische Hilfe! Egal, ob Sie nur für wenige Tage oder für einige Wochen einen Pflegeplatz suchen – mit unserer Verhinderungspflege können wir Ihnen flexibel und vor allem schnell helfen. Innerhalb weniger Stunden finden wir für Ihren Angehörigen einen Pflegeplatz in unserem modernen Pflegewohnheim.
Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer (030) 45 94-12 13 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)egzb.de. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse oder lassen Ihnen unverbindliche Informationen zukommen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage.
Verhinderungspflege
Mit diesem etwas sperrigen Begriff bezeichnet der Gesetzgeber die Häusliche Pflege bei der Verhinderung von Pflegepersonen. Diese Pflege kann ambulant erfolgen oder aber in einer spezialisierten Einrichtung wie dem EGZB. Im § 39 des SGB XI (Sozialgesetzbuch) ist die Verhinderungspflege erläutert: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1510 € (ab 2012: 1550 €) im Kalenderjahr nicht überschreiten.“
Im Unterschied zur Kurzzeitpflege muss bei der Verhinderungspflege also bereits mindestens seit sechs Monaten häusliche Pflege stattgefunden haben. Sind die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt, finanziert die Pflegekasse diese Leistung mit bis zu 28 Tagen im Jahr. Wenn bereits Sachleistungen von der Pflegeversicherung bezogen werden, wird die Verhinderungspflege zusätzlich bezahlt. Bei Beziehern von Pflegegeld tritt die Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegelds. Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Vorschriften? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail an die oben genannte Adresse - wir helfen Ihnen gerne weiter!




